Wenn Sie ein Testament verfasst haben, haben Sie schon gut vorgesorgt. Auch wenn Sie Ihre Wünsche genau formuliert und gerecht verteilt haben, ist es gut zu wissen, dass es jemand gibt, der sich nach dem Tod um die Erfüllung Ihres Testamtes kümmert, das Vermögen in Ihrem Sinne verteilt, Schulden eintreibt, Gegenstände verkauft und die Auflagen überwacht.
Es ist ebenfalls sinnvoll jemanden mit dieser Aufgabe zu beauftragen, der nicht aus der Erbengemeinschaft kommt. So kann man verhindern, dass es zu Streitigkeiten in der Familie oder Unternehmensführung kommt, die dann oft nur gerichtlich geregelt werden können. Dabei bleibt das harmonische Familienleben oder der Familienbetrieb auf der Strecke.
Pestel & Partner hat jahrelange Erfahrung in der Testamentsvollstreckung und kann Sie auch schon im Vorfeld bei der steuerliche Optimierung Ihres Testaments kompetent beraten.