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Ihre Urlaubsreise planen Sie ja auch sorgfältig im Voraus.

Es gibt derzeit 540 Gesetzestexte im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen. Diese decken aber nur einen geringen Umfang ab.
 
Viele Leute sind mit dem Thema internationales Steuerrecht belastet, ohne dass sie es wissen. Ob der Erbfall eines im Ausland verstorbenen Familienangehörigen in der Erbschaftsteuer, Entsendung als Arbeitnehmer ins Ausland, Betriebsstätten oder Dienstleistungen im oder fürs Ausland, steuerlich oftmals eine große Problematik.

 

Typische Fälle sind beispielsweise Architekten, die Planungen für im Ausland gelegene Grundstücke durchführen, sind in der Umsatzsteuer anders zu behandeln, wie Leistungen für ein deutsches Grundstück. Obwohl die Leistung am gleichen Schreibtisch ausgeführt wird. Oder die Vermietung der Ferienwohnung im Ausland. Oder das Vereinsfest, bei dem ausländische Musiker auftreten und durch Unkenntnis bei der Besteuerung in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.


Auch hier gilt: fragen Sie uns bevor Sie handeln.  So können schon im Vorfeld Risiken erkannt und Chancen genutzt werden.

 

 

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